Das Wettbewerbsrecht betrifft die Angelegenheiten des Wettbewerbs zwischen Wettbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit.
Unsere anwaltliche Tätigkeit betrifft hier insbesondere
- Abwehr von geforderten Unterlassungserklärungen,
- Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen,
- Geltendmachung von Ansprüchen bei wettbewerbswidrigem Verhalten eines Mitbewerbers.
Ihr Ansprechpartner