Mahnverfahren
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes automatisiertes gerichtliches Verfahren, in dem bei Zahlungsansprüchen Vollstreckungstitel erwirkt werden können, wenn der Anspruchsgegner keinen Widerspruch einlegt. Ob diese Verfahrensart in Ihrem konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, wird bei der Durchsetzung Ihrer jeweiligen Forderung berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner richten sich nach dem Rechtsgebiet, dem die von Ihnen durchzusetzende oder abzuwehrende Forderung angehört.

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