Privates Baurecht
Das private Baurecht betrifft alle rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und ihren Vertragspartnern, seien es Architekten, Sonderfachleute, Handwerker, Baubetreuer, Bauträger, Generalunternehmen etc.

Ferner betrifft es alle rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Nachunternehmen, zwischen Bauträgern und den von diesen beauftragten Handwerkern.
Grundsätzlich geht es hier um alle Rechtsfragen von am Bau Beteiligten, die sich gleichrangig gegenüberstehen.

Hierunter fallen etwa
  • Beratung beim Abschluss eines Bauvertrages,
  • baubegleitende rechtliche Betreuung,
  • Geltendmachung/Abwehr von Werklohnansprüchen,
  • Geltendmachung/Abwehr von Mängelrechten,
  • Durchführung von Beweissicherungsverfahren,
  • Vorgehen aus Bürgschaften am Bau.
Wir beraten und vertreten hier alle am Bau Beteiligten.
Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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