Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sowie die Rechte der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Betriebsverfassung).

Wir sind in allen Bereichen tätig.

So im Bereich des Individualarbeitsrecht, das sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst, u.a. bei
  • der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen,
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen,
  • der Durchsetzung berechtigter oder der Abwehr unberechtigter Kündigungen,
  • der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
  • der Gestaltung und Beurteilung von Zwischen- und Endzeugnissen.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht u.a.
  • beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen,
  • der Beratung in tarifvertraglichen Fragen.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Jürgen Ludwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt Dieter Lang, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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