Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sowie die Rechte der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (
Betriebsverfassung).
Wir sind in allen Bereichen tätig.
So im Bereich des
Individualarbeitsrecht, das sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst, u.a. bei
- der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen,
- der Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen,
- der Durchsetzung berechtigter oder der Abwehr unberechtigter Kündigungen,
- der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- der Gestaltung und Beurteilung von Zwischen- und Endzeugnissen.
Im Bereich des
kollektiven Arbeitsrecht u.a.
- beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen,
- der Beratung in tarifvertraglichen Fragen.
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Jürgen Ludwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Dieter Lang, Fachanwalt für Arbeitsrecht