Bauträgerrecht
Hier handelt es sich um ein Teilgebiet des Baurechts. Unter Bauträgerrecht versteht man die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Erwerbern.

Wir sind hier sowohl für Bauträger, als auch für Erwerber in allen Fragen der Abwicklung von Bauvorhaben tätig.

Hier geht es unter anderem um
  • die Durchsetzung von Kaufpreisforderungen,
  • Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen aufgrund von Mängeln,
  • Verzug mit der Fertigstellung etc.,
  • Beratung bei Problemen stecken gebliebener Bauten, Insolvenz des Bauträgers, Insolvenz des Erwerbers,
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum,
  • Durchführung von Beweisverfahren.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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