Das Mietrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen Mietern und Vermietern im Rahmen von Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnissen.
Hier geht es unter anderem um
- Beratung beim Abschluss von Mietverträgen,
- Entwurf von Mietverträgen,
- Durchsetzung der Mietzinsansprüche, wenn der Mieter nicht bezahlt,
- Kündigung des Mietverhältnisses,
- Durchführung oder Abwehr einer Räumungsklage,
- Ansprüche bei Mängeln der Mietsache, Mangelbeseitigung, Mietzinsminderung,
- Ansprüche bei der Beendigung eines Mietverhältnisses, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung...
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Andreas Wegener
- Rechtsanwalt Jürgen Ludwig
- Rechtsanwalt Dieter Lang