Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen Mietern und Vermietern im Rahmen von Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnissen.
Hier geht es unter anderem um
  • Beratung beim Abschluss von Mietverträgen,
  • Entwurf von Mietverträgen,
  • Durchsetzung der Mietzinsansprüche, wenn der Mieter nicht bezahlt,
  • Kündigung des Mietverhältnisses,
  • Durchführung oder Abwehr einer Räumungsklage,
  • Ansprüche bei Mängeln der Mietsache, Mangelbeseitigung, Mietzinsminderung,
  • Ansprüche bei der Beendigung eines Mietverhältnisses, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung...

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Andreas Wegener
  • Rechtsanwalt Jürgen Ludwig
  • Rechtsanwalt Dieter Lang

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