Das Versicherungsrecht betrifft alle rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsverträge.
Hier geht es unter anderem um die
- Ablehnung einer Deckung durch die Versicherungsgesellschaft etwa im Haftpflichtbereich wegen vor- bzw. nachvertraglicher Obliegenheitsverletzungen,
- Kündigung von Versicherungsverhältnissen,
- Durchsetzung/Abwehr vertraglicher Versicherungsleistungen,
- Forderungsklagen hinsichtlich Versicherungsprämien.
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Andreas Wegener
- Rechtsanwalt Jürgen Ludwig