Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht betrifft alle rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsverträge.

Hier geht es unter anderem um die
  • Ablehnung einer Deckung durch die Versicherungsgesellschaft etwa im Haftpflichtbereich wegen vor- bzw. nachvertraglicher Obliegenheitsverletzungen,
  • Kündigung von Versicherungsverhältnissen,
  • Durchsetzung/Abwehr vertraglicher Versicherungsleistungen,
  • Forderungsklagen hinsichtlich Versicherungsprämien.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Andreas Wegener
  • Rechtsanwalt Jürgen Ludwig

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