Das Arzthaftungsrecht behandelt Haftungsansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern oder aus fehlerhafter Risikoaufklärung durch den Arzt.
Hier geht es in der Regel um
- Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
- Durchführung von Schlichtungsverfahren vor ärztlichen Gutachter- oder Schlichtungskommissionen.
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- Rechtsanwalt Andreas Wegener