Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht umfasst alle Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung entstehen, sowie Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren Kindern.

Wir sind hier u.a. tätig bei
  • Beratung und Entwurf von Eheverträgen,
  • Beratung vor oder anlässlich einer Trennung,
  • Durchführung von Scheidungsverfahren mit und ohne Auslandsberührung,
  • Unterhaltsansprüche der Ehepartner und Kinder im Falle der Trennung und Scheidung,
  • Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber ihren Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern,
  • Vermögensauseinandersetzungen beim Scheitern einer Ehe (Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Zugewinnausgleichsverfahren),
  • Ansprüche beim Scheitern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften,
  • Versorgungsausgleich.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Andreas Wegener, Fachanwalt für Familienrecht
  • Rechtsanwalt Jürgen Ludwig
  • Rechtsanwalt Dieter Lang

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