Das Familienrecht umfasst alle Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung entstehen, sowie Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren Kindern.
Wir sind hier u.a. tätig bei
- Beratung und Entwurf von Eheverträgen,
- Beratung vor oder anlässlich einer Trennung,
- Durchführung von Scheidungsverfahren mit und ohne Auslandsberührung,
- Unterhaltsansprüche der Ehepartner und Kinder im Falle der Trennung und Scheidung,
- Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber ihren Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern,
- Vermögensauseinandersetzungen beim Scheitern einer Ehe (Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Zugewinnausgleichsverfahren),
- Ansprüche beim Scheitern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften,
- Versorgungsausgleich.
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Andreas Wegener, Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt Jürgen Ludwig
- Rechtsanwalt Dieter Lang