Das Architekten- und Ingenieurrecht betrifft Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Architekten und Fachingenieuren (Tragwerksplanung/Statik, technische Gebäudeausrüstung u.a.).
Hier geht es in der Regel um
- Vertragsgestaltung bei der Beauftragung von Architekten/Fachingenieuren,
- Fragen im Rahmen der Abwicklung und Beendigung von Architekten- oder Ingenieurverträgen,
- Honorarstreitigkeiten,
- Geltendmachung oder Abwehr von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen aus Architekten- oder Ingenieurleistungen.
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht