Architekten- und Ingenieurrecht
Das Architekten- und Ingenieurrecht betrifft Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Architekten und Fachingenieuren (Tragwerksplanung/Statik, technische Gebäudeausrüstung u.a.).

Hier geht es in der Regel um
  • Vertragsgestaltung bei der Beauftragung von Architekten/Fachingenieuren,
  • Fragen im Rahmen der Abwicklung und Beendigung von Architekten- oder Ingenieurverträgen,
  • Honorarstreitigkeiten,
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen aus Architekten- oder Ingenieurleistungen.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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