Leasingrecht
Der Leasingvertrag ist in der Regel ein gemischter Vertrag, der aus Regelungen des Miet- und Kaufrechts besteht. Hier geht es um die Rechte und Pflichten von Leasinggebern und Leasingnehmern beim Abschluss, der Abwicklung und der Beendigung von Leasingverträgen.
Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Andreas Wegener
  • Rechtsanwalt Jürgen Ludwig

Aktuelles|Kontakt|Datenschutz|Impressum|Mobile© 2024 RAe Bollacher-Lang-König