Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe.

Wir vertreten hier sowohl öffentliche Auftraggeber, wie auch die um den Auftrag sich bewerbenden Auftragnehmer.

Unsere Tätigkeiten sind hier unter anderem:
  • Begleitung von Auftraggebern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren,
  • Vertretung von Bietern im Rahmen ihrer Beteiligung,
  • Fertigungen von Rügen bei erkennbaren Verfahrensfehlern,
  • Vertretung im Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten,
  • Durchsetzung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Nichtberücksichtigung im Vergabeverfahren.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König

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