Hier geht es um Rechtsbeziehungen der Kaufleute im Rahmen ihrer Teilnahme am Wirtschaftsleben untereinander und mit Nichtkaufleuten.
Eine Verbindung zum Arbeitsrecht besteht hier durch die Sonderregelungen für Handelsvertreter.
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- Rechtsanwalt Dieter Lang
- Rechtsanwalt Jürgen Ludwig