Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht betrifft alle Auseinandersetzungen zwischen einer privaten Person oder einem Unternehmen und einer Behörde. Wir betreuen hier hauptsächlich den Bereich des öffentlichen Baurechts, sowie des Arbeitsrechts.

Hier geht es im Bereich des öffentlichen Baurechts etwa um Abbruchverfügungen, Baugenehmigungsverfahren und im Bereich des Arbeitsrechts um Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis/öffentlichen Dienst.

Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Dieter Lang (Beamtenrecht/öffentlicher Dienst)

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