Franchiserecht
Das Franchiserecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Wir vertreten hier Franchisegeber, wie auch Franchisenehmer in allen Fragen, die das Franchising betreffen.

Hier geht es in der Regel um
  • Beratung vor Abschluss eines Franchisevertrages,
  • Vorgehen bei nicht ordnungsgemäß erfülltem Franchisevertrag,
  • Vorgehen bei Vertragsverletzungen,
  • Durchsetzung von Franchisegebühren,
  • Kündigung/Auflösung von Verträgen.

Ihr Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König

Aktuelles|Kontakt|Datenschutz|Impressum|Mobile© 2024 RAe Bollacher-Lang-König