Baurecht
Hier unterscheidet man zunächst zwischen
  • privatem Baurecht und
  • öffentlichem Baurecht.

Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft alle rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und ihren Vertragspartnern, seien es Architekten, Sonderfachleute, Handwerker, Baubetreuer, Bauträger, Generalunternehmen etc.

Ferner betrifft es alle rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Nachunternehmen, zwischen Bauträgern und den von diesen beauftragten Handwerkern.
Grundsätzlich geht es hier um alle Rechtsfragen von am Bau Beteiligten, die sich gleichrangig gegenüberstehen.

Hierunter fallen etwa
  • Beratung beim Abschluss eines Bauvertrages,
  • baubegleitende rechtliche Betreuung,
  • Geltendmachung/Abwehr von Werklohnansprüchen,
  • Geltendmachung/Abwehr von Mängelrechten,
  • Durchführung von Beweissicherungsverfahren,
  • Vorgehen aus Bürgschaften am Bau.
Wir beraten und vertreten hier alle am Bau Beteiligten.
Ihre Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, ihren Nachbarn oder den Behörden. Hier geht es um die Frage der Bebauung und der sonstigen baulichen Nutzung von Grundstücken, sowie der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns.

Hier sind wir unter anderem tätig
  • vom Bauantrag bis zum Genehmigungsbescheid im Baugenehmigungsverfahren,
  • bei Widersprüchen gegen Baugenehmigungen in der Nachbarschaft,
  • Betreuung im Rahmen der Nachbaranhörung,
  • Abwehr von Abbruchverfügungen,
  • bei Nutzungsänderungen, die es gilt durchzusetzen oder abzuwehren.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich hier auf den gesamten außergerichtlichen Bereich, die Vertretung im Verfahren vor der Behörde und vor den Verwaltungsgerichten.
Ihr Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Norbert König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt Ingo König, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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