Andreas Wegener
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt.
Rechtsanwalt seit 2001.
Zunächst tätig in Berlin, seit 2002 in der Kanzlei Bollacher, Lang, König.
Rechtsanwalt Wegener ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.
Ferner betreut Rechtsanwalt Wegener als Fachanwalt für Familienrecht bei ehe- und familienrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Eheschließung, Ehevertrag, Scheidung, Vermögensfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt oder Adoption.
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und damit berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Teilbereiche der Berufstätigkeit
- Verkehrsrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Versicherungsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Haftpflichtrecht
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart (RAK)
- AnwaltVerein Stuttgart e.V.
- Deutscher AnwaltVerein (DAV) e.V.
Sekretariat
0 71 41 / 2 99 89 - 30