Norbert König
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter SOBau
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen.
Rechtsanwalt seit 1985. Seit 2014 Inhaber der Kanzlei.
Rechtsanwalt König ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts, sowie im Bereich des Wohnungseigentumsrechts tätig.
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und damit berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Rechtsanwalt König hält regelmäßig
Seminare und führt Schulungen zu Themen aus dem privaten Baurecht durch.
Teilbereiche der Berufstätigkeit
- privates Baurecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Immobilienrecht
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart (RAK)
- AnwaltVerein Stuttgart e.V.
- Deutscher AnwaltVerein (DAV) e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen AnwaltVerein (ARGE Baurecht)
Sekretariat
0 71 41 / 2 99 89 - 10